Energieeffizient Sanieren

Energieeffizient Sanieren

Programmnummer 151 - Kredit

 

Ein Gesamtpaket, das sich auszahlt

Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt: Indem Sie energieeffizient sanieren bzw. entsprechend sanierten Wohnraum kaufen, handeln Sie umweltbewusst und sparen Energie- und Heizungskosten.

Im Förderprogramm 151 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit

  • für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen,
  • für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.

Ihre Vorteile

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 2,37 % effektiv pro Jahr
  • Tilgungszuschuss: bis zu 12,5 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • endfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeit
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
  • Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Ihren Antrag stellen Sie vor dem Kauf bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.

Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard gefördert.

 

Nicht gefördert werden

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit/index.jsp

 

Programmnummer 152 - Kredit, Einzelmaßnahmen

 

Jede Maßnahme zählt

Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können Ihre Energiekosten deutlich reduzieren.

Im Programm Energieeffizient Sanieren (152) fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Programm 152 für Sie geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung).

Sie erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wollen Sie keinen Kredit, dann empfehlen wir Ihnen die Zuschussvariante des Programms (430). 

 

Ihre Vorteile

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 2,37 % effektiv pro Jahr
  • frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
  • Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert.

 

Nicht gefördert werden

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen,
  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben.

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit_Einzelmassnahmen/index.jsp

 

Programmnummer 430  - Investitionszuschuss

 

Der Extra-Zuschuss für Selbstfinanzierer

Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenmittel auf? Oder Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenkapital? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm 430 fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152).

Der Zuschuss wird gewährt

  • für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, 
  • für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht oder
  • für die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

 

Ihre Vorteile

  • Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum.

Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten. 

Als Privatperson können Sie den Zuschuss im Programm 430 erhalten, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden oder
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren (auch Wohnungseigentümergemeinschaften).

Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW.

Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" gefördert.

 

Nicht gefördert werden

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Investitionszuschuss/index.jsp

 

Sonderförderung - Programmnummer 431  (Zuschuss)

 

Sonder-Bonus für Beratung 

Bei einer energetischen Sanierung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Bestens beraten sind Sie mit Programm 431: Die KfW fördert

  • die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben)

 

Ihre Vorteile

  • Förderung Ihrer Eigeninitiative durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • individuelle Beratung - gesenktes Risiko und Kosten

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie 

  • Eigentümer Ihres Wohnraums/-gebäudes sind und selbst darin wohnen oder vermieten oder 
  • als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.

Ihren Antrag stellen Sie nach dem Umbau direkt bei der KfW, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Sanierung (Datum der Rechnungsstellung). Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

 

Nicht gefördert werden

  • Umbauten an Ferien- und Wochenendhäusern 
  • Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden.
  • Aufwendungen für umfassende Energieberatung zählen nicht zum Förderumfang des KfW-Programms 431 (diese wird separat im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Sonderfoerderung/index.jsp

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